Yachthafenmanagement

17. Juli 2018
Auch für Vereine gilt der Grundsatz der EU-DSGVO, dass jede Organisation einen Datenschutzbeauftragten benötigt, bei der mehr als 9 Personen dauerhaft personenbezogene Daten verarbeiten. Wie sieht es bei Dir im Hafen aus,? Erfahre mehr...