Sind Exceltabellen & Co zur Verwaltung Deines Bootsclubs noch zeitgemäß?
17. Juli 2018Du verwaltest Deine Vereinsgeschäfte mit einer pflegeintensiven Individuallösung?
17. Juli 2018Benötigt Dein Bootsclub oder Yachthafen einen EU-DSGVO Datenschutzbeauftragten?
Auch für Vereine gilt der Grundsatz der EU-DSGVO, dass jede Organisation einen Datenschutzbeauftragten benötigt, bei der mehr als 9 Personen dauerhaft personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu zählen nicht Eure externen Dienstleister, wie z.B. Euer Steuerberater, so der Datenschutzexperte Peter Suhling im Gespräch.
Besteht Euer Bootsclub oder Yachthafen beispielsweise aus einem Vorsitzenden, einem Finanzvorstand, einem Schriftführer, einem Hafenmeister, einem Veranstaltungsvorstand und einem Vorstand für Technik, so seid Ihr save und benötigt keinen externen Datenschutzbeauftragten. Allerdings benötigt Ihr ein Verfahrensverzeichnis, das erklärt, warum Ihr personenbezogene Daten verarbeitet und wie eine Löschung angefordert werden kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir einen Experten für EU-DSGVO zu Rate zu ziehen.
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