EU-DSGVO: Ist Dein Bootsclub schon uptodate, oder müsst Ihr etwas tun?
25. Mai 2020Gewählter Kassenprüfer…und jetzt?
8. Juli 2020Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent, als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Auch wenn dies sicher eine gut gemeinte Aktion für die Verbraucher darstellt, bedeutet es für Organisationen und Unternehmen in einigen Fällen, eine nicht triviale Herausforderungen. Hart trifft es sicher Ladengeschäfte, die noch mit physischen Preis Etiketten arbeiten und den kompletten Warenbestand binnen kürzester Zeit neu auszeichnen müssen. Abhängig davon, wie gut eine Software designed ist, kann aber auch die Umstellung einer Software zur Rechnungsstellung auf geänderte Mwst. Sätze eine große Herausforderung sein.
Umso mehr freut es uns, dass wir heute die Mwst. Umstellung für alle Kundendatenbanken in kürzester Zeit erfolgreich durchführen konnten. Das zeigt, dass die jahrelange Erfahrung und Mühe die wir in unser Systeme stecken sich auszahlen wenn es drauf ankommt. Auf diese Weise blicken wir gelassen dem 31.12.20 entgegen, wenn das Ganze wieder rückgängig gemacht wird.