Up2Boat bei der Interboot 2022
30. Oktober 2022Up2Boat Yachthafenmanagement 2022.04
11. Dezember 2022Wer jetzt denkt, dass dies ein vorgezogener Aprilscherz ist, den kann ich beruhigen. Vielleicht wollte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu ihrem 100. Geburtstag der Sportschifffahrt auch nur etwas Gutes tun, aber nun ist es amtlich: Ab April 2023 ist das Bootfahren auf dem Rhein bis 15 PS Führerscheinfrei möglich. In der offiziellen Pressemitteilung vom 28. November 2022 heißt es:
Die ZKR modernisiert gleichzeitig die
https://www.ccr-zkr.org/files/documents/cpresse/cp20221128de.pdf
Voraussetzungen für Maschinisten und für den
Erwerb von Sport- und Behördenpatenten.
Sportpatente werden zudem (rechtzeitig
zum Beginn der neuen Saison) nur noch für
Fahrzeuge zwischen 20 und 25 m Länge und
mit Antriebsmaschinen von mehr als 11,03 kW
(15 PS) gefordert. Das Mindestalter für die
Prüfung zum Behördenpatent wird auf 18 (statt
21) Jahre herabgesetzt.
Bis 15 PS Führerscheinfrei galt bislang fast überall
Bislang benötigten Sportbootfahrer auf dem Rhein bereits ab 6 PS einen Sportbootführerschein Binnen. Ab April gelten nun die Regeln wie auf fast allen anderen Deutschen Gewässern, wo die Führscheinpflicht schon vor einigen Jahren auf 15 PS angehoben wurde.
Darüber hinaus wurde aber auch die Grenze der Bootslänge um 5m angehoben, ab wann ein Sportpatent notwendig ist. Bislang benötigte man für Sportboote von 15 bis 25m Länge ein Sportpatent. Mit der neuen Regelung ist das Sportpatent im Bereich von 20 bis 25m notwendig. Alle Details zur Pressemittteilung findet Ihr hier
Die Zentralkommission für Rheinschifffahrt (ZKR)
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat ihren Sitz in Straßburg und setzt sich aus Vertretern der Anrheinerstaaten Holland, Belgien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz zusammen. Die Beschlüsse der ZKR müssen einstimmig gefasst werden. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Vetorecht und übernimmt im Turnus für zwei Jahre das Präsidium.
Die Hauptaufgaben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt sind:
- die Erhaltung und Sicherstellung der Freiheit des Rheins und seinen Nebenflüsse als Wasserstraße
- die Sicherheit des Verkehrs auf dem Rhein
- die wirtschaftliche Förderung der Rheinschifffahrt
- die Weiterentwicklung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)
- die Überwachung einheitlicher technischer Vorschriften (Rheinregime)
Kann man mit einem 15 PS Boot auf dem Rhein Spaß haben?
Ja, durchaus. Der Rhein hat unterhalb der Schleuse Iffelsheim eine durchschnittliche Fließgeschwindigkeit von etwa 5 Km/h. Ein kleines Sportboot von etwa 4-6m Länge, mit einem modernen 15 PS Außenbordmotor und einem Erwachsenen an Bord, kann auch gegen die Strömung noch 10-20 Km/h erreichen. Um sich auf dem Rhein damit von Seitenarm zu Seitenarm zu bewegen ist das ausreichend. Trotz der im nächsten Jahr geltenden Neuregelungen, dass man bis 15 PS keinen amtlichen Führerschein mehr benötigt, legen wir den Sportbootfahrern nahe, sich mit den Verkehrsregeln und den Verordnungen auseinander zu setzen. Der Rhein ist sowohl von der Berufsschifffahrt, als auch von der Sportschifffahrt stark befahren. Auch wenn es rechtlich nun bald erlaubt ist, sollte man, zum eigenen Schutz und dem der übrigen Verkehrsteilnehmer, wissen was man tut wenn man ohne amtlichen Sportbootführerschein auf dem Rhein unterwegs ist.